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Beitragsanpassung 2018: Anpassung bei FLEXOprivat, Beitragsgarantie für „Gesundheitsfair“

Beitragsanpassung 2018: Anpassung bei FLEXOprivat, Beitragsgarantie für „Gesundheitsfair“

Zum 01.01.2018 ist in einigen wichtigen Tarifen und Beobachtungseinheiten der Vollversicherung, der Zusatzversicherung und der Pflegezusatzversicherung eine Beitragsanpassung (BAP) notwendig. In den Gruppentarifen und somit bei der betrieblichen Krankenversicherung werden ebenfalls einige Tarife angepasst, ebenso die Auslandsreisekrankenversicherung REISEplus.

Langfristig gleichartige Beitragsentwicklung bei SDK und GKV 

Auch nach dieser – aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des „Nachholeffektes“ vieler Tarife – außergewöhnlichen Anpassung verläuft die langfristige Entwicklung weiterhin auf einem mit der GKV vergleichbaren Niveau. Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994.

Vollversicherung: Einzelne Tarife in Bisex (Alte und Neue Welt) sowie Unisex teilweise stark betroffen

Die betroffenen Tarife und die jeweilige prozentuale Anpassung entnehmen Sie bitte den Tabellen: 

Am 5.11.2017 erhalten Sie wie gewohnt die detaillierten Infos über Ihr von der BAP betroffenen Kunden per E-Mail. Für Informationen wenden Sie sich gerne an Ihrten SDK-Maklerbetreuer.

Beamtentarife: Tarife für Männer und Kinder betroffen

Die ambulanten (in der Tabelle sind nur die 30-Prozenttarife dargestellt, die Anpassung gilt in diesem Umfang jedoch für alle Prozentvarianten) und die Zahntarife für Männer, Schüler/Studenten und Kinder sind in stärkerem Maße anpassungsbedürftig. Die Details ersehen Sie bitte hier:

Pflegeversicherung: nur Männer betroffen

Die Pflegezusatzversicherung Tarif PG muss für Männer kräftig angepasst werden. Die Werte entnehmen Sie bitte dieser Tabelle:

Die Anpassung für Männer bietet die Möglichkeit, die versicherten Monatsgelder im stationären Bereich zu prüfen und ggf. in den Pflegegraden 2-5 anzupassen und somit den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen (EEE) Rechnung zu tragen.

Zusatzversicherung: sowohl moderate Anpassungen als auch Reduzierungen

In der Zusatzversicherung fällt die Anpassung moderater aus, betroffen sind einige Tarife in Unisex und Bisex. Teilweise kann der Beitrag reduziert und somit die Wettbewerbssituation verbessert werden.

Krankentagegelder: lange Karenzzeiten mit hohen Anpassungssätzen

Die Tarife mit kurzen Karenzzeiten sind nicht oder nur moderat von der BAP betroffen, die Tarife TA13, TA26 und TA52 müssen zwar prozentual sehr stark angepasst werden, allerdings ist hier der Grundbeitrag und somit die Erhöhung in Euro auf einem eher moderaten/niedrigen Niveau. 

Gruppentarife: sowohl moderate Anpassungen, als auch Reduzierungen

In den F- und M-Varianten sind jeweils die Tarife AG und NH stärker betroffen. Die übrigen Tarife sind unverändert oder erfahren nur eine moderate Anpassung bzw. teilweise auch Senkungen. Der Tarif TG6 wird in allen Gruppenvarianten etwas günstiger.

Firmentarife F

Kassentarife M

Krankentagegeld TG6

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandreiseversicherung REISEplus wird für Abschlüsse ab 01.01.2018 für Einzelpersonen bis zum 60. Lebensjahr um 2,35 Euro (Dauerpolice um 2,10 Euro) und für Familien als Jahrespolice um 4,10 Euro (Dauerpolice um 3,65 Euro) teurer. Die Beiträge für Personen ab dem 61. Lebensjahr bleiben unverändert, die Verlängerung über 45 Tage hinaus wird für diesen Personenkreis allerdings teurer und kostet künftig 9,55 Euro pro Tag.

Alttarife

Auch die für das Neugeschäft irrelevanten und im Bestand nur noch gering vertretenen Alttarife müssen teilweise angepasst werden, betroffen sind überwiegend Männer. Die Details entnehmen sie der Übersicht:

Gesenkter Rechnungszins von 2,6 Prozent einkalkuliert

Bei allen angepassten Tarifen wurde im Rahmen der Anpassung der Voll- und Ergänzungsversicherungen der Rechnungszins auf 2,6 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.

In einigen Tarifen ist der Anpassungsbedarf bei dieser BAP 2018 auch deshalb etwas größer, weil diese Tarife schon seit mehreren Jahren (A100 letzte Anpassung 2010!!) nicht mehr angepasst wurden. Grund hierfür ist der sogenannte „auslösende Faktor“, welcher erst in 2017 überschritten wurde. Es kommt daher zu einem „Nachholeffekt“.

Weitere Infos zur BAP

Argumentationshilfen, Fachinformationen, einen FAQ sowie Erklärvideos zur Beitragskalkulation und der Funktionsweise einer Beitragsanpassung können Sie hier downloaden.

Kundenanschreiben: Versand schon ab 14.11.2017

Die Anschreiben an unsere Kunden werden in Tranchen ab dem 14.11.2017 versendet. Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

SDK-Angebotssoftware mit neuen Beiträgen ab 18.10.2017 verfügbar

Die Integration der neuen ab 01.01.2018 geltenden Beiträge in KVT web erfolgt zum 18.10.2017. Der Download unserer Offline-Version KVTwin ist ab KW43 möglich.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2018 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei.

Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2017)
  • Beitrag nachher (2018)
  • Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -

Diese Datei wird Ihnen spätestens am 05.11.2017 per E-Mail zugesendet.

Die neuen Beiträge 2018 (Bisex / Unisex) in der Übersicht

Die neu kalkulierten Beiträge und zugrundeliegenden technischen Berechnungsgrundlagen sind vom Treuhänder noch nicht genehmigt (Stand: 27.09.2017). Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Diese kommen in der Bisex-Welt jedoch nur im Falle eines Tarifwechsels zur Anwendung. Die Werte bieten auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.

Beitragsanpassungsübersicht

Um eine tabellarische Darstellung nicht unübersichtlich zu machen, haben wir Anpassungen für Schüler und Studenten nicht abgebildet. Die Anpassungen für Schüler und Studenten entnehmen Sie bitte den jeweiligen verlinkten Beitragstabellen, in denen Sie alle Änderungen nachlesen können. Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Mann, Frau, Kinder) betroffen sind (geringe Änderungen vorbehalten):

 

BISEX

 

 

 

 

UNISEX

 

 

Langfristige Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995 auf gutem Niveau

Auch nach den Anpassungen für 2018 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem gutem Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: 
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.


Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. Für die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 haben wir tarifbezogene Werte festgelegt. Zusätzlich wird eine personenbezogene Beitragslimitierung bei den Vollversicherten durchgeführt, in die die ambulanten, stationären und Zahntarife der versicherten Person einbezogen werden.

 

 

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