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SDK bietet TRIPLE in der betrieblichen Krankenversicherung unter 50 Euro an

SDK bietet TRIPLE in der betrieblichen Krankenversicherung unter 50 Euro an

Wissen Sie, was ein TRIPLE ist? Fußballfans ganz speziell aus dem südöstlichen Bundesgebiet fällt hier sicherlich umgehend etwas ein. Auch die betriebliche Krankenversicherung kennt diesen Begriff. Gemeint ist damit der Dreiklang aus Versicherungsschutz im stationären, zahnärztlichen und ambulanten Bereich.

Hohe Leistungen, günstiger Beitrag
Für viele Firmeninhaber ist es wichtig, dass ihre Belegschaft in allen drei Leistungsbereichen optimal abgesichert ist. Also im Krankenhaus mit Chefarzt und Einbettzimmer und beim Zahnarzt beispielsweise mit Zahnprophylaxe und hochwertigen Implantaten. Aber natürlich auch im ambulanten Bereich wie etwa bei einer Brille, einer Vorsorgeuntersuchung oder dem Besuch beim Heilpraktiker. Doch bei allem Interesse für das Wohlergehen der Mitarbeitenden spielt bei vielen Firmeninhabern auch noch der betriebswirtschaftliche Blick eine Rolle. Die Kostenbelastung soll so gering wie möglich sein. Bedeutet konkret, dass die Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro nach Möglichkeit auch beim TRIPLE nicht überschritten werden soll. 

Mit der Beitragssenkung zum 01.01.2024 hat die SDK zwei Dinge bewiesen. Zum einen, dass Versicherungsbeiträge nicht immer nur steigen müssen, sondern (bei entsprechend sorgfältiger Kalkulation) durchaus auch sinken können:


* Tarif SP1O (Einbettzimmer + Chefarzt) von bisher 31,56 € auf 29,21 € (-7,4 %)
* Tarif SP2O (Zweibettzimmer + Chefarzt) von bisher 22,19 € auf 20,81 € (-6,2 %)
* Tarif SPUO (Einbettzimmer + Chefarzt bei Unfall) von bisher 3,07 € auf 2,80 € (-8,9 %)

Und zum anderen beweist die SDK, dass es möglich ist, ein hochwertiges TRIPLE auch unter 50 Euro im Monat anzubieten.

Eine sinnvolle Ergänzung ist in jedem Falle unsere Beitragsfreistellung nach Tarif BFRO. Damit übernimmt die SDK die Beitragszahlung für den Arbeitgeber bei entgeltfreien Zeiten. Dieses sind Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatical und längere Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen. Die Beiträge hierfür betragen zusätzlich 4,8 % des Tarifbeitrages des TRIPLE und fallen aus unserer Sicht nicht unter die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro. Eine fachkundige Beratung durch einen Steuerexperten ist jedoch grundsätzlich sinnvoll.

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