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SDK bringt zum 01.05.2024 Optionstarif für Studierende auf den Markt

SDK bringt zum 01.05.2024 Optionstarif für Studierende auf den Markt

Viele Makler haben es uns schon bestätigt: wenn ein Kunde höchste Ansprüche an Leistung und Beitragsstabilität hat, kommt man an der Vollversicherung der SDK kaum vorbei. Und ganz ehrlich – warum sollte man auch freiwillig an der SDK vorbeigehen? 

Kleine Lücke wird geschlossen

Gut, bei einem einzigen Grund konnten wir bisher noch Milde walten lassen und ein Auge zudrücken: Ihr Mandant studiert gerade und möchte sich mit einem Optionstarif den aktuellen Gesundheitszustand für eine spätere Vollversicherung sichern. In diesem Segment hatte die SDK bisher tatsächlich noch eine kleine Lücke im Produktportfolio. 

Zielgruppe Studierende mit Potenzial

Auf vielfachen Wunsch aus dem Maklermarkt bringt die SDK zum 01.05.2024 ihre „Studi-AWV“ auf den Markt. Wie der Name schon sagt, sind die Zielgruppe hier Studierende mit dem finanziellen Potenzial auf eine Vollversicherung nach dem Studium. Also beispielsweise Ärzte, Wirtschaftswissenschaftler oder Ingenieure, die davon ausgehen, in zeitlicher Nähe zum Ende ihres Studiums über der Versicherungspflichtgrenze zu verdienen. 

Optionstarif von heute sichert die Vollversicherung von morgen

Die Zielgruppe der „Studierenden mit Potenzial“ ist gerade für Versicherungsmakler hoch interessant. Sie hat einen hohen Leistungsanspruch an ihre Gesundheitsversorgung und gleichzeitig auch die finanziellen Mittel für eine hochwertige Private Krankenversicherung. Und wer heute bei einem Versicherer einen Optionstarif abschließt, wird die spätere Vollversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls dort machen. Und damit auch bei dem Makler, der den Optionstarif vermittelt hat. Der kleine Optionstarif von heute ist damit die große Vollversicherung von morgen.

Frühe Bindung bereits im Studium wichtig

Aus vertrieblicher Sicht ist es daher wichtig, diese attraktive Klientel so frühzeitig wie möglich anzusprechen und zu binden. Die beste Gelegenheit hierfür ist während des Studiums. Denn die Kunden sind zu diesem Zeitpunkt meist noch ohne gesundheitliche Vorbelastungen. Somit lässt sich dieser optimale Gesundheitszustand problemlos einfrieren. 

Im Antrag ist die Option wie folgt umgesetzt:

Die Beiträge des Optionstarifes sind ausgesprochen attraktiv:

 

 

 

 

Bis zu 3.600 Euro Studi-Boni im ersten Berufsjahr

Ein ganz besonderes Highlight der SDK ist der Studi-Boni: Wer sein Studium im laufenden Jahr beendet, kann seine Vollversicherung bis zum Ende des betreffenden Jahres im Studi-Tarif fortführen: unveränderte Leistungen, aber deutlich geringerer Beitrag. So sind mehrere tausend Euro Ersparnis möglich.

*Der Studierende beendet im März das Studium und ist ab April freiberuflich als Architekt tätig. Für die Zeit von April bis November gilt der niedrigere Beitrag des Studierendentarifes. Zu Anfang Dezember erfolgt die Umstellung auf die Normaltarife. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Angestelltenverhältnisses der Arbeitgeberzuschuss aus dem Studierendentarif entfällt.
 

Studium fertig? Drei attraktive Möglichkeiten für einen gesunden Start ins Berufsleben

  • Im optimalen Falle wird der Studierende direkt im Anschluss an das Studium seine Option ziehen und ohne Gesundheitsprüfung in die Vollversicherung der SDK wechseln können. 
  • Es kann aber durchaus auch passieren, dass das Einkommen noch nicht reicht und er als versicherungspflichtiges Mitglied noch einige Zeit in der GKV „überwintern“ muss. Aber auch das ist kein Problem. Eine Umstellung in unsere leistungsstarke Zusatzversicherung einschließlich späterer Wechseloption ist selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung möglich. 
  • Und selbst wer zwar in die Vollversicherung der SDK wechseln könnte, sich aus persönlichen Gründen aber für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, findet bei der SDK einen attraktiven Versicherungsschutz. 

Unsere Verkaufsunterstützung für Sie

Wir freuen uns, Ihnen ab Anfang Mai eine weitere attraktive vertriebliche Möglichkeit mit der SDK anbieten zu können. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Maklerbetreuerin oder Maklerbetreuer.

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