Aktuelle Geschäftspartnerinformationen

Versicherungssteuerpflicht: Kaum Relevanz für Neuverträge in der Kranken- und Pflegeversicherung

Versicherungssteuerpflicht: Kaum Relevanz für Neuverträge in der Kranken- und Pflegeversicherung

Für Neuabschlüsse in der privaten Kranken - und Pflegeversicherung tritt ab 01.01.2022 unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungssteuerpflicht ein. Allerdings sind in der Praxis nur sehr wenige Verträge tatsächlich davon betroffen. Dennoch muss die Neuregelung bei der Antragsaufnahme berücksichtigt werden.

Das ändert sich im Gesetz

Der Gesetzgeber fordert für Neuabschlüsse sowie Vertragsänderungen ab 01.01.2022 eine Versicherungssteuer in Höhe von 19%, sofern es sich bei der versicherten Person (Risikoperson) nicht um nahe Angehörige im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes oder des § 15 der Abgabenordnung handelt. 

Ebenfalls kann es zu einer Versicherungssteuerpflicht kommen, sollte die Versicherungsleistung im Versicherungsfall der Risikoperson nicht unmittel- oder mittelbar zu Gute kommen. In unseren Bedingungen und Gruppenverträgen ist diese Voraussetzung rechtssicher vorhanden, so dass keine Versicherungssteuer erhoben werden muss.   

In Bezug auf den Angehörigenstatus sind allerdings gewisse Änderungen erforderlich.  

Die Neuregelung der Versicherungssteuerpflicht für die Kranken- und Pflege-versicherung hat Konsequenzen für die Beantragung des Versicherungsschutzes. Zukünftig wird der Angehörigenstatus der zu versichernden Person in den Anträgen abgefragt. Wir werden diese Änderung zum 01.01.2022 zunächst in die wichtigsten Antragsformulare aufnehmen und danach Zug um Zug alle Anträge auf den neuesten Stand bringen.

Altverträge sind nicht betroffen

Die Änderung zur Versicherungssteuer bezieht sich auf Neuabschlüsse und Vertragsänderungen ab 01.01.2022. Alle vorherigen Abschlüsse sind von der Versicherungssteuer nicht betroffen.  

Gültigkeit alter Anträge

In einer Übergangsfrist können alte Anträge noch bis 28.02.2022 verwendet werden. Es zählt der Eingang bei der SDK.

Weitere Infos und Definition „nahe Angehörige“

Die Definition der nahen Angehörigen sowie alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie hier.

News empfehlen

Empfehlen Sie diese News.

* Bitte füllen Sie mindestens die markierten Pflichtfelder aus