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Wiederum moderate Beitragsanpassung: Vorläufige Werte zum 01.01.2013

Wiederum moderate Beitragsanpassung: Vorläufige Werte zum 01.01.2013

Die Beitragsanpassungen für Neugeschäftsbeiträge bei den SDK-Tarifen für 2013 fallen erneut moderat aus. Betroffene Tarife sind in der Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige bei Männern die Tarife A105, A220 ZS75, Z250, Z260 sowie S101 und S102 und bei den Frauen A75, A80B, A210, A220, ZS75, Z250, Z260 sowie die stationären Tarife S101, S102 und S103. TA2 bis TA52  und AZ werden nicht angepasst. In der Zusatz- und Gruppenversicherung sind nur wenige Tarife betroffen. Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife und die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994.

Die neu kalkulierten Beiträge und die entsprechenden technischen Berechnungsgrundlagen sind im Moment beim Treuhänder zur Prüfung. Die neuen Beiträge gelten daher im Moment noch vorbehaltlich seiner Zustimmung. Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Die Werte bieten jedoch auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.

Beitragsanpassungsübersicht
Der folgenden Übersicht entnehmen Sie bitte, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Mann, Frau, Kind) betroffen sind (geringfügige Änderungen vorbehalten): 

Tarife Vollversicherung Männer Frauen Kinder
A100, A80, A103, A107, A109, AZ, TA2 bis TA52, BE, A%, Z%, B, BW1, BW2, S% nein nein nein
A80B nein + nein
A105 + nein nein
ZS75 + / - + nein
A75, A210, S103 nein + -
A220, S102, ZE + + -
S101 + / - - / + -
Z250, Z260 + / - - / + +
R% + nein -
W nein + nein
PN/PPN +  
PB/PPB -  

 

Tarife Zusatzversicherung Männer Frauen Kinder
AG, AG80, AGZ, ZG20, ZG30, ZG50, ZG70, ZGB, PS0 - PS3, PSU, SG1, SG2, SG1O, SG2O, V80, WG, WGZ2, WGZ3, WGZ4, 10, ZH40 nein nein nein
V09 + + / - nein
NH - + +
PE1, PE2, PE3 (Neuzugangsbeiträge der Kinder bleiben rundungsbedingt unverändert, Beiträge im Bestand werden ggf. minimal erhöht) + / - - / + +

 

Gruppentarife (F- und M-Tarife) Gesamt
SG1, SG2, WG, ZG, ZGB, 10 nein
AGF, AGM +
AGZF, AGZM -
NHF, NHM + / -

 

Tarif Auslandsreise Gesamt
AR nein

Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung | "- / +" = Beitragssenkungen überwiegen | "+ / -" = Beitragserhöhungen überwiegen


Beiträge und Anpassungsprozentsätze der neuen Tarife
Die Beiträge in der Vollversicherung beziehen sich ausschließlich auf die neue Tarifwelt.

Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995
Aufgrund der geringen Anpassungen für 2013 hat sich auch die durchschnittliche Beitragsentwicklung vieler Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung leicht reduziert. Nur bei Frauen haben sich durch die Anpassung der Tarife A75/A80B/S103 die Langzeitbetrachtungen verschlechtert. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten Sie, dass die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher ausfällt.

Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand
Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) wird die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert. Eine personenbezogene Limitierung auf eine Anpassung von max. 14,9 % ist bereits beschlossen.

SDK-Angebotssoftware Bisex-Tarife mit neuen Beiträgen
Die Integration der neuen ab 01.01.2013 geltenden Bisex-Beiträge in KVT web erfolgt in KW 44. Ebenfalls ab KW 44 ist der Download von unserer offline-Version KVT win möglich.

Die ab 21.12.2012 geltenden Unisex-Beiträge werden im KVT web Ende Dezember zur Verfügung stehen. Ab Ende Oktober können Sie Unisex-Angebote jedoch über unser Vermittler-Service-Center (VSC) anfordern oder die Offlineversion KVT win von der SDK Homepage downloaden.

Vereinbarung der neuen Beiträge
Da die Zustimmung des Treuhänders zu den neu kalkulierten Beiträgen noch aussteht, können diese zur Zeit mit Antragstellern noch nicht verbindlich vereinbart werden. Im Hinblick auf die Bestandsfestigkeit des vermittelten Geschäfts ist es jedoch ratsam, Antragsteller vorab über die Größenordnung der anstehenden Beitragsanpassung zu informieren. Bitte vermerken Sie das auf den Versicherungsanträgen mit dem Hinweistext "Auf die zum 01.01.2013 anstehende Beitragsanpassung wurde ich hingewiesen".

Information über Ihren Versichertenbestand
Sie erhalten zwei Tage vorab am 21.11.2012 einen Durchschlag des Schreibens (Muster) an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. neuen Beitrag ab 2013.

Sollten Sie eine SDK-Bestandsgröße von mehr als 2.500 Euro betreuen, erhalten Sie ferner eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2012)
  • Beitrag nachher (2013)

Diese Datei wird Ihnen am 16.11.2012 per E-Mail zugesendet.

Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

Wann werden Beiträge angepasst?
Wie in den AVB festgelegt, vergleicht die SDK zumindest einmal jährlich für jeden Tarif und für jede Beobachtungseinheit (Männer, Frauen, Kinder) die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz (für die SDK-Tarife 7,5 Prozent, mit Ausnahme der neueren Tarife A210, A220, Z250, Z260, NH, PS, WGZ, GKVP, G-, F- und M-Tarife 5 Prozent), werden alle Beiträge dieser Beurteilungseinheit überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an den veränderten Schadenverlauf angepasst.

Bei allen neu kalkulierten Tarifen/Beobachtungseinheiten liegt der Kalkulation die Sterbetafel PKV 2013 zugrunde, was sich jedoch beitraglich gegenüber der bisher verwendeten Sterbetafel kaum auswirkt.

In den Krankheitskostentarifen hängt der Schadenverlauf von der Entwicklung der Krankheitskosten ab. Diese werden maßgeblich von den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, den Kosten des medizinischen Fortschritts und der Häufigkeit der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten bestimmt. 

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