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Klarstellung zu Pressemeldungen: SDK bleibt beim Unisex-Stichtag 21.12.2012

Klarstellung zu Pressemeldungen: SDK bleibt beim Unisex-Stichtag 21.12.2012

Pressemeldungen zu öffentlichen Äußerungen des Bundes der Versicherten haben Zweifel an der Gültigkeit des Unisex-Stichtages 21.12.2012 aufkommen lassen.  Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat hierzu eine Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht, die den Stichtag bestätigt.

SDK: Stichtag 21.12.2012 gilt unverändert
Die SDK teilt sowohl die Auffassung des PKV-Verbandes wie auch der BaFin und hält am Stichtag fest. Nachfolgend zitieren wir zu Ihrer Information die Pressemeldung des PKV-Verbandes vom 18.12.2012:
     
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
nach der vom Bundesrat verursachten Verzögerung des Gesetzespakets mit Unisex-Detailregelungen gibt es einige irritierende öffentliche Äußerungen u.a. aus dem Bund der Versicherten zu der Frage, welche Auswirkungen das für die Geltung der Unisex-Regeln hat.
Daher hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heute klargestellt, dass ab 21.12.2012 in jedem Fall die Unisex-Tarife gelten und die alten Bisex-Tarife nicht mehr abgeschlossen werden können. Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des PKV-Verbandes. Hier die Sprachregelung der BaFin zu Ihrer Kenntnis:
 
„Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes führen dazu, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt wird. Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert ist. Im Gegenteil sieht die BaFin große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch nach dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren. Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.“

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