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Neues von der Betrieblichen Krankenversicherung der SDK

Neues von der Betrieblichen Krankenversicherung der SDK

Nach einem hervorragenden Jahr 2013 startet die Betriebliche Krankenversicherung (BKV) der SDK mit weiteren Verbesserungen ins Jahr 2014.

Neue Highlights für die BKV 2014

Zum Jahr 2014 hat die SDK im Bereich der Betrieblichen Krankenversicherung einige Neuerungen eingeführt, die im Vertrieb für mehr Transparenz sorgen. Das erleichtert die Kommunikation für Vertriebsmitarbeiter und Kunden.

  • Branchen-Checkliste zur einfacheren Handhabung
    In der Vergangenheit war es für die Tarife SG1/2F, AGF, AGZF, TG6F, NHF und 10F immer notwendig eine Vorabanfrage einzureichen, wenn der Anteil der gewerblichen Mitarbeiter größer als der der kaufmännischen Mitarbeiter war. Künftig entfällt häufig die Vorabanfrage bei der SDK, denn ein Blick in die neue Checkliste mit Branchenübersicht soll Klarheit schaffen und eine sofortige Auskunftsfähigkeit über die Beantragung von Gruppen- bzw. Rahmenverträgen herstellen.
  • Verzicht auf Gesundheitsfragen bei Tarifen ZGF
    Ab sofort sind die Tarife ZG3F, ZG5F, ZG7F und ZGBF (nicht ZH4F) auch bei Nichterfüllung der Quote teilnehmender Mitarbeiter ohne Gesundheitsfragen abschließbar. Grundvoraussetzung ist, dass ein Rahmen- bzw. Gruppenvertrag (Mindestvoraussetzung: Rahmenvertrag mit 2 Mitarbeitern und 3 Familienangehörigen) in der Firma installiert wird. Lediglich zum Zeitpunkt der Beantragung fehlende Zähne und vorhandener Zahnschaden sowie angeratene/notwendige Zahnbehandlung, Zahn- und Kieferregulierung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Beantragung erfolgt mit dem neuen Antrag 0.081z.
  • Neues Rechentool für einfache BKV-Angebote
    Der neue BKV-Online-Rechner wird ab sofort im Makler-Portal zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt steht dabei, dem Firmenkunden einen individuellen Kurzvorschlag inkl. unserer grundsätzlichen BKV-Highlights vorlegen zu können. Im BKV-Rechner ist auch die neue Branchenliste hinterlegt, sodass bei den vielen unkritischen Branchen gleich ohne Rückfrage die im BKV-Rechner integrierte Checkliste automatisch ausgefüllt und direkt an die Abteilung Firmenkunden und Vorsorge zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden kann. Ein Beitragsvergleich zu vergleichbaren Normaltarifen wird ebenfalls berechnet und ausgewiesen.
    Hier geht’s zum Online-Rechner.
  • Neu: Halbjährliche Zahlweise möglich
    Da seit 01.01.2014 BKV-Beiträge nicht mehr als Sachlohn angesehen werden, wird die Pauschalversteuerung immer attraktiver. Eine Voraussetzung für die Pauschalversicherung der BKV-Beiträge nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist, dass die Beiträge als „einmalige Zuwendung“ gezahlt werden. Diese Voraussetzung ist bei der jährlichen und nach unserer Meinung auch bei der halbjährlichen Zahlungsweise erfüllt. Arbeitgeber können somit ihre BKV-Beiträge zukünftig auch halbjährlich an die SDK zahlen (bisher nur monatlich und jährlich möglich). Stichtage für die Beitragszahlung sind der 01.01. und 01.07. eines Jahres.
  • Hochwertiger Arbeitgeberordner bei Versand von Rahmen- und Gruppenverträgen
    Seit Dezember 2013 werden die Rahmen- und Gruppenverträge in hochwertigen Arbeitgeberordnern verschickt. Ebenfalls enthalten sind Informationen für Arbeitge-ber und Arbeitnehmer, eine Musterbetriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Ver-braucherinformationen.

Aktualisierte Druckstücke

Folgende Druckstücke zur BKV wurden aktualisiert und können über das Makler-Portal bestellt werden (Passwort: sdk2001):

Sie brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich bitte an unsere SDK-Maklerbetreuer. Lassen Sie uns gemeinsam die „Erfolgsstory“ BKV weiterschreiben.

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