Gesund werden: Betriebliche Krankenversicherung (BKV)
Die Betriebliche Krankenversicherung kann vom Arbeitgeber als Sozialleistung oder – für Arbeitgeber und Mitarbeiter steuerlich attraktiv – als Lohnersatzleistung gezahlt werden (obligatorische Versicherung). Oder Unternehmen können attraktive Konditionen für ihre Mitarbeiter und deren Familienangehörige vereinbaren, die diese dann selbst finanzieren (fakultative Versicherung).
Die Besonderheiten unserer BKV
Produkt-Highlights obligatorische BKV
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung ab 5 Mitarbeiter (auch stationär)
- Vielzahl an bisher nicht versicherbaren Branchen sind zukünftig (teilweise mit Branchenzuschlag) versicherbar (z.B. Pflegeheime, Krankenhäuser, Baugewerbe, ...)
- Aufwändige Einzelfallprüfungen im Obligatorium entfallen
- PKV-Versicherte Mitarbeiter können in Zahn und Stationär versichert werden
- Attraktive „Einheitsbeiträge“ (Altersgruppe 16-70)
- Beitragsfreistellungstarif (BFRO) auch zu Bestandstarifen versicherbar
Produkt-Highlights fakultative BKV
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung ab 5 Mitarbeiter (auch stationär)
- Umstellungsrecht ohne Gesundheitsprüfung in die nächsthöhere
Tarifstufe alle 5 Jahre zum 30., [...], 65. Geburtstag (Ausnahme: Klinik bei Unfall) - Familienangehörige können mitversichert werden
- Künftig keine Quote im fakultativen Geschäft (feste Anzahl)
Neuer Beitragsfreistellungsbaustein BFRO für die obligatorische BKV
Arbeitgeber zahlt für Arbeitnehmer keinen Beitrag mehr, sofern folgende Ereignisse eintreten:
- Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen
- Elternzeit
- Familienpflegezeit
- Sabbatical
Die Dauer der Beitragsfreistellung darf max. 36 Monate betragen. Der Tarif BFRO ist auch für bestehende (Alt-)Tarife im Obligatorium abschließbar.