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Pflegezusatzversicherung

Private Pflegevorsorge bleibt wichtig!

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde Ende 2019 ein Gesetz verabschiedet, das Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell entlastet. Auch wenn Angehörige damit in den meisten Fällen als Kostenbeteiligte nicht mehr in Frage kommen, muss der Pflegebedürftige dann mit der Tatsache klar kommen, auf staatliche Sozialhilfe angewiesen zu sein. 

Die Wahl der Einrichtung, am besten in unmittelbarer Nähe der Familie, bleibt für die meisten Pflegebedürftigen ein Wunsch. Auch der Erhalt der Lebensqualität sowie der Schutz des Vermögens sind wichtige Argumente für eine Pflegezusatzversicherung. Und die durchschnittlichen Eigenbeteiligungen steigen weiter, nicht zuletzt durch die Leistungsverbesserungen im Rahmen des PSG II und den demographischen Wandel.

Für Sie bedeutet das aus gutem Grund auch in Zukunft: Kunden ansprechen, beraten und Ihnen ein Stück Sicherheit, Selbstbestimmung und Lebensqualität verkaufen.

Dreifach abgesichert

Unser flexibles 3-Schichten-Modell ermöglicht es, dass verfügbare Eigenmittel wie zum Beispiel die Rente oder Mieteinnahmen berücksichtigt werden können.

Schicht 1: gesetzliche Pflegepflichtversicherung

  • Grundsicherung; Leistungen sind gesetzlich definiert

Schicht 2: Fördertarif PZ

  • staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr
  • keine Gesundheitsprüfung

Schicht 3: Ergänzungstarif PG

  • Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad
  • Geldleistung in selbst gewählter Höhe bei ambulanter bzw. stationärer Pflege

Wesentliche Tarifdaten

Fördertarif oder Ergänzungstarif - Prüfen Sie gemeinsam mit dem Kunden, welche Absicherung am besten passt.

Fördertarif PZ

Leistungsabstufung ausgehend vom versicherten Monatsgeld in Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 100 % z.B. 600 €
Pflegegrad 4 50 % = 300 €
Pflegegrad 3 30 % = 180 €
Pflegegrad 2 20 % = 120 €
Pflegegrad 1 10 % = 60 €
  • Leistungen ambulant und stationär identisch.
  • Keine Gesundheitsprüfung.
  • Mindestbeitrag in Höhe von 15 Euro (inkl. 5 Euro Förderung) und mind. 600 Euro Monatsgeld in Pflegegrad 5.
  • Wartezeit von fünf Jahren, sofern nicht gleichzeitig ein Tarif PG abgeschlossen wird.

Ergänzungstarif PG



  • Flexible und individuelle Absicherung für jeden einzelnen Pflegegrad. Der Kunde entscheidet selbst, welche Geldleistung er bei ambulanter bzw. stationärer Pflege wünscht.
  • Optionale Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
  • Keine Wartezeiten: Voller Schutz und Leistung ab dem ersten Tag.
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 2 (gilt auch für die Dynamik nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit).
  • Lebenslange Dynamisierung der Leistung möglich. So kann Ihr Kunde Kostensteigerungen in der Zukunft absichern – auch wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist.
  • Umfangreiche Assistanceleistungen (z. B. Vermittlung von Fahrdiensten, Organisation einer Essensauslieferung, Einkaufshilfe, Haushaltshilfe).
  • Geldleistung steht zur freien Verfügung: ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kostennachweis, steuerfrei und unabhängig von stationärer oder häuslicher Pflege durch Fachkräfte oder Angehörige.
  • Optionale Anwartschaftsversicherung für Pflegegrade 4, 3, 2 und 1. 
    So kann sich Ihr Kunde schon heute das Recht auf einen vollumfänglichen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt sichern, auch wenn er nur Pflegegrad 5 und 4 abgesichert hat.
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.

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